Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain https://industrierat-west.de veröffentlichte Website. Diese soll im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die o.g. Website und seine Unterkapitel.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite https://industrierat-west.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2016/2102 derzeit nicht vollständig vereinbar. Die Website wurde nach bestem Wissen nach dem WCAG-Verfahren im August 2025 getestet. Die Tests ergaben, dass die Seiten weitestgehend für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, jedoch nicht vollständig. Daher ist eine Nutzung der Inhalt nur eingeschränkt möglich.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
Einzelne PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
Screenreader können u.U. diverse Inhalte angebotener Auktionen nicht korrekt erfassen.
Die technische Basis der Internetseite (Auktionsplattform) wurde bereits vor vielen Jahren entwickelt und hat den damaligen Anforderungen entsprochen. Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite im Rahmen unserer Möglichkeiten zu verbessern.
Begründung
Die genannten Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßigen Aufwands (§ 4 BITV 2.0) oder wegen fehlender verfügbarer Lösungen derzeit noch nicht vollständig angepasst.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11.08.2025 erstellt und zuletzt am 15.08.2025 überprüft.
Die Bewertung der Vereinbarkeit erfolgte auf Grundlage einer Selbstbewertung und technischen Prüfprogrammen.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit, kontaktieren Sie uns bitte:
Industrierat West GmbH & Co.KG
Heinrich-Hertz-Str. 44
D-40699 Erkrath
E-Mail: info@industrierat-west.de
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb einer angemessenen Frist auf Ihre Anfrage oder Mitteilung zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik